ELA – SAA – ENS – NGRS – BMA?

Elektroakustische Anlagen (ELA) finden in unterschiedlichen Gebäudekomplexen Einsatz. Je nach Anforderung und Anwendung gibt es hier diverse Richtlinien und Normen, die bei der Planung, Installation und Wartung zu beachten sind.

Aber wie grenzen sich die Begrifflichkeiten im Bereich Elektroakustische Anlagen und Sprachalarmierungsanlagen voneinander ab? Zuerst unterscheidet man zwischen einer Gefahren-Meldeanlage und Beschallungsanlagen ohne Gefahrenmeldung. Bei ELA-Anlagen ohne Gefahrenmeldung sind keine speziellen Normen einzuhalten, aber natürlich die anerkannten Regelwerke der Technik.

Eine weiteres Unterscheidungskriterium unter den Gefahren-Meldeanlage ist die Einbeziehung der Brandmeldeanlage (BMA). Eine Sprachalarmierungsanlage (SAA) wird an eine Brandmeldeanlage angeschlossen.

Bei einem Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS) und einem Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) ist eine Einbindung an die BMA nicht erforderlich. Ein Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem kann aber an eine SAA angebunden werden. Ein Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS) wird heute nur noch in seltenen Fällen installiert. In der Regel entscheiden sich die Betreiber für eine Anbindung an die Brandmeldeanlage und somit für eine SAA.

Eine grafische Unterscheidung der Anlagentypen sowie eine erste Übersicht der einzuhaltenden Normen finden Sie in unserem PDF.

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