Neue VDI-Richtlinie zur Amokalarmierung und weiteren Maßnahmen

Im Zuge des Sicherungskonzeptes befassen sich Einrichtungen wie Schulen und Veranstaltungsorte auch mit der Gefahr von Amokläufen, Geiselnahmen und anderen Gewalttaten. Anfang 2021 ist dafür eine neue Richtlinie erschienen: Richtlinie VDI 4062 Blatt 2 „Evakuierung von Personen im Gefahrenfall – Vorbeugende Gefahrenabwehr von lebensbedrohlichen Gewalttaten“. Darin beleuchtet der VDI nicht nur bauliche und technische Aspekte. Er geht zudem auf die Auslösung und Aufhebung eines Amokalarms und auf die Alarmierungsmöglichkeiten ein.

Ein Punkt darunter ist auch das Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS). Dieses beschreibt die normkonforme Kommunikation. Wichtig hierfür ist die Eindeutigkeit der Information. Hier werden »Durchsagen im Klartext« ganz klar empfohlen.

Die Richtlinie ersetzt aber nicht die Alarmierung der Einsatzkräfte. Die vorgestellten Maßnahmen dienen der Überbrückung bis zum Eintreffen dieser.

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